Aufsichtspflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Aufsichtspflicht''' ist ein Teil der Obhutspflichten des Erziehungsberechtigten einer minderjährigen Person. Bei Pfadianlässen wird die Aufsichtspflicht vom Erziehungsberechtigten an den Hauptleiter des Anlasses übergeben. | Die '''Aufsichtspflicht''' ist ein Teil der Obhutspflichten des Erziehungsberechtigten einer minderjährigen Person. Bei Pfadianlässen wird die Aufsichtspflicht vom Erziehungsberechtigten an den Hauptleiter des Anlasses übergeben. | ||
== Weblinks == | === Weblinks === | ||
[http://www.cudesch.pbs.ch/de/inhalt/kapitel7/kapitel_7_sicherheit_vernehmlassung.pdf Cudesch Kapitel 7 - Sicherheit und Verantwortung] | * [http://www.cudesch.pbs.ch/de/inhalt/kapitel7/kapitel_7_sicherheit_vernehmlassung.pdf Cudesch Kapitel 7 - Sicherheit und Verantwortung] | ||
[http://www.aufsichtspflicht.de/ Ausführliche Informationsseite aus Deutschland] | * [http://www.aufsichtspflicht.de/ Ausführliche Informationsseite aus Deutschland] |
Version vom 19. Juli 2006, 13:39 Uhr
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Obhutspflichten des Erziehungsberechtigten einer minderjährigen Person. Bei Pfadianlässen wird die Aufsichtspflicht vom Erziehungsberechtigten an den Hauptleiter des Anlasses übergeben.