Aufsichtspflicht: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Person die Aufsichtspflicht über eine anvertraute minderjährige Person hat, muss darauf achten, dass die minderjährige Person nicht zu Schaden kommt oder Dritten Schaden anrichtet. Somit ist es auch wichtig jederzeit Gewissheit darüber zu haben wo sich die anvertrauten Minderjährigen befinden und was sie tun. | |||
=== Weblinks === | === Weblinks === | ||
* [http://www.cudesch.pbs.ch/de/inhalt/kapitel7/kapitel_7_sicherheit_vernehmlassung.pdf Cudesch Kapitel 7 - Sicherheit und Verantwortung] | * [http://www.cudesch.pbs.ch/de/inhalt/kapitel7/kapitel_7_sicherheit_vernehmlassung.pdf Cudesch Kapitel 7 - Sicherheit und Verantwortung] | ||
* [http://www.aufsichtspflicht.de/ Ausführliche Informationsseite aus Deutschland] | * [http://www.aufsichtspflicht.de/ Ausführliche Informationsseite aus Deutschland] | ||
[[Kategorie:Pfadibewegung]] |
Aktuelle Version vom 17. November 2010, 20:03 Uhr
Die Aufsichtspflicht ist ein Teil der Obhutspflichten des Erziehungsberechtigten einer minderjährigen Person. Bei Pfadianlässen wird die Aufsichtspflicht vom Erziehungsberechtigten an den Hauptleiter des Anlasses übergeben.
Definition
Eine Person die Aufsichtspflicht über eine anvertraute minderjährige Person hat, muss darauf achten, dass die minderjährige Person nicht zu Schaden kommt oder Dritten Schaden anrichtet. Somit ist es auch wichtig jederzeit Gewissheit darüber zu haben wo sich die anvertrauten Minderjährigen befinden und was sie tun.