JOTA: Unterschied zwischen den Versionen

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korr: Amateurfunker --> Funkamateur
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===Aufbau einer Amateurfunk-Station===
===Aufbau einer Amateurfunk-Station===
Falls kein Pfadfinder aus den eigenen Reihen über die notwendigen Lizenzen zum Betreiben einer Funkstation verfügt, kann eine Funkstation auch zusammen mit einem lizenzierten Funkamateur (Amateurfunker) betrieben werden. Kontakte zu interessierten Funkamateuren kann der jeweilige regionale oder nationale Funkamateurverband herstellen (Union Schweizer Kurzwellen Amateure [http://www.uska.ch (USKA)]; Deutscher Amateur Radio Club e.V. [http://www.darc.de (DARC)], Österreichischer Versuchssenderverband [http://www.oevsv.at/ (ÖVSV)]).
Falls kein Pfadfinder aus den eigenen Reihen über die notwendigen Lizenzen zum Betreiben einer Funkstation verfügt, kann eine Funkstation auch zusammen mit einem lizenzierten Funkamateur betrieben werden. Kontakte zu interessierten Funkamateuren kann der jeweilige regionale oder nationale Funkamateurverband herstellen (Union Schweizer Kurzwellen Amateure [http://www.uska.ch (USKA)]; Deutscher Amateur Radio Club e.V. [http://www.darc.de (DARC)], Österreichischer Versuchssenderverband [http://www.oevsv.at/ (ÖVSV)]).


Der Funkamateur besitzt die notwendige Ausrüstung, um eine JOTA-Amateurfunkstation aufzubauen bzw. besitzt die Kontakte, um bei der Ausleihe geeigneter Ausrüstungsteile behilflich zu sein.
Der Funkamateur besitzt die notwendige Ausrüstung, um eine JOTA-Amateurfunkstation aufzubauen bzw. besitzt die Kontakte, um bei der Ausleihe geeigneter Ausrüstungsteile behilflich zu sein.
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===Beteiligung von Pfadern ohne Amateurfunk-Lizenz===
===Beteiligung von Pfadern ohne Amateurfunk-Lizenz===
Unter Aufsicht eines Amateurfunkers können Pfadi den Amateurfunk nutzen, um weltweit mit anderen Pfadi in Kontakt zu treten. In vielen Ländern verlangen die nationalen Vorschriften, dass der Funkamateur die Verbindung mit der Gegenstation herstellt. Anschliessend darf er am JOTA das Mikrofon an einen Pfader abgeben, sofern der Funkamateur den Funkverkehr beaufsichtigt und ein geordneter Funkbetrieb sicherstellt.
Unter Aufsicht eines Funkamateurs können Pfadi den Amateurfunk nutzen, um weltweit mit anderen Pfadi in Kontakt zu treten. In vielen Ländern verlangen die nationalen Vorschriften, dass der Funkamateur die Verbindung mit der Gegenstation herstellt. Anschliessend darf er am JOTA das Mikrofon an einen Pfader abgeben, sofern der Funkamateur den Funkverkehr beaufsichtigt und ein geordneter Funkbetrieb sicherstellt.
Es gibt jedoch die unterschiedlichsten Regelungen:
Es gibt jedoch die unterschiedlichsten Regelungen:
*''Schweiz'': Das nationalen JOTA-Komitee beantragt jährlich bei der nationalen Aufsichtsbehörde BAKOM, dass ein  (nicht-amateurfunk-lizensierte) Pfadi am JOTA die vollständige Funkverbindung (inkl. Aufruf und Verbindungsherstellung) unter Aufsicht eines lizensierten Amateurfunkers vollziehen darf, und bekam dies bisher auch so bewilligt.
*''Schweiz'': Das nationalen JOTA-Komitee beantragt jährlich bei der nationalen Aufsichtsbehörde BAKOM, dass ein  (nicht-amateurfunk-lizensierte) Pfadi am JOTA die vollständige Funkverbindung (inkl. Aufruf und Verbindungsherstellung) unter Aufsicht eines lizensierten Funkamateurs vollziehen darf, und bekam dies bisher auch so bewilligt.
*''Grossbritannien'': In Grossbritannien soll es eine Bestimmung geben, wonach bei Verbindungen innerhalb der Commonwealth-Staaten das Mikrofon an einen Pfader abgegeben werden darf, bei Verbindungen zu einem Nicht-Commonwealth-Land hingegen nicht.<ref>Quelle: http://www.telescout.org/cms/de/tdota.html</ref>
*''Grossbritannien'': In Grossbritannien soll es eine Bestimmung geben, wonach bei Verbindungen innerhalb der Commonwealth-Staaten das Mikrofon an einen Pfader abgegeben werden darf, bei Verbindungen zu einem Nicht-Commonwealth-Land hingegen nicht.<ref>Quelle: http://www.telescout.org/cms/de/tdota.html</ref>
Es ist also durch den Funkamateur jährlich zu prüfen, welche Bestimmungen in seinem Land gelten. Das jeweilige nationale JOTA-Komitee (NJO) kann hier Auskunft geben.
Es ist also durch den Funkamateur jährlich zu prüfen, welche Bestimmungen in seinem Land gelten. Das jeweilige nationale JOTA-Komitee (NJO) kann hier Auskunft geben.
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