Diskussion:Lagerhaus
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Mietverträge mit Minderjährigen
Von eurer Seite her ist es von Vorteil, wenn ein volljähriger Leiter den Vertrag im Namen der Abteilung unterschreibt. Soweit mir bekannt ist, dürfen Minderjährige überhaupt keine Mietverträge ohne die Einwilligung der Eltern unterschreiben. In der Regel wären solche Mietverträge wohl einfach ungültig. Oder habe ich da etwas übersehen? --Valio 22:06, 11. Mai 2006 (CEST)