Diskussion:Dolch

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Version vom 1. April 2007, 15:55 Uhr von Boogie (Diskussion | Beiträge)
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Ich bin auch der Meinung, dass zweischneidige Dolche illegal sind, aber von langen, einschneidigen Dolchen habe ich das noch nie gehört. Im Waffengesetz finde ich nur Bestimmungen über Stell- und Klappmesser (Art. 4 Abs. 1 Lit. c). --Boogie 15:41, 1. Apr. 2007 (CEST)

Ich habe die Bestimmung gefunden (Waffenverordnung, Art 6 Abs. 2):
Dolche gelten als Waffen, wenn sie eine feststehende, spitz zulaufende und weniger ls 30 cm lange Klinge aufweisen, die:
a. symmetrisch ist; oder
b. asymmetrisch ist und einen Rücken mit Säge, Haken oder Zacken aufweist.
Das Gesetz gilt also nur für 'kurze' zweichneidige Dolche, ich hab das im Artikel korrigiert. --Boogie 15:55, 1. Apr. 2007 (CEST)